Universitätsassistent*in Prae Doc

Universität für angewandte Kunst Wien

Abteilung Kulturwissenschaften

Bewerbungsfrist: 03.. Juni 2025

  • Universität für angewandte Kunst Wien
  • Abteilung Kulturwissenschaften
  • Besetzung ab: 01.09.2025  | (m/w/d, 30 Wochenstunden | Monatliches Mindestentgelt € 2.786,10 brutto
  • Befristung: 4 Jahre

Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 1. September 2025 eine*n Universitätsassistent*in/Prae Doc (m/w/d, 30 Wochenstunden, befristet auf 4 Jahre) für die Abteilung Kulturwissenschaften.

Die Abteilung Kulturwissenschaften vertritt einen breiten Kulturbegriff, der gesellschaftliche Praxen, symbolische Formen und historische Archive untersucht. Dezidiert interdisziplinär ausgerichtet, widmet sich die Abteilung in Forschung und Lehre insbesondere dem Verhältnis von Kultur und Natur sowie den Wechselbeziehungen von Technik und Kunst und hinterfragt diese Begriffe in ihrer jeweiligen Gewordenheit. In der Auseinandersetzung mit Theorien von der sog. ‘ersten Kulturwissenschaft‘ bis hin zu aktuellen Ansätzen (u.a. aus den Plant Humanities, den Science and Technology Studies sowie den Games Studies) steht die Beschäftigung mit konkreten Materialien (Texten, Bildern, Räumen) im Mittelpunkt.

Das Lehrangebot der Abteilung, deren Veranstaltungen universitätsweit zugänglich sind, umfasst den interdisziplinären Master „Kunst- und Kulturwissenschaften“, den Master „Experimental Game Studies“ sowie die Lehramtsstudiengänge des Instituts für Kunstwissenschaften, Kunstpädagogik und Kunstvermittlung (IKKK).


Anforderungsprofil:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Universitätsstudium (M.A.) in Kulturwissenschaften oder einem verwandten Fach (vorzugsweise eine Philologie oder Anthropologie/Ethnologie)
  • ein kulturwissenschaftliches Dissertationsprojekt, vorzugsweise im Bereich Plant Studies/Animal Studies/More-than human Studies
  • Interesse an theoretischen Diskussionen und der Auseinandersetzung mit konkreten Materialien
  • die Fähigkeit, auf Deutsch zu kommunizieren und perspektivisch zu unterrichten, Englisch verhandlungssicher, weitere Sprachkenntnisse von Vorteil
  • Teamfähigkeit und Kommunikationsfreude, Interesse am kollaborativen Arbeiten
  • Genderkompetenz sowie inter-/transkulturelle Kompetenz

 Aufgabenbereich:

  • Abfassung einer wissenschaftlichen Dissertationsschrift
  • Abhaltung von Lehrveranstaltungen in Höhe von 2 Wochenstunden (bei entsprechender Lehrerfahrung)
  • Mitarbeit am Profil und an den Veranstaltungen der Abteilung
  • Einbindung in die akademische Selbstverwaltung

 Wir bieten:

  • ein interdisziplinäres Team, das inhaltliche Zusammenarbeit schätzt
  • intensive Betreuung der wissenschaftlichen Arbeit
  • enge Verbindungen zu kulturwissenschaftlichen Arbeitsfeldern in und jenseits des Akademischen
  • vielfältige Möglichkeiten zur Fortbildung im Hause

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.786,10 brutto (14x jährlich für 30 Wochenstunden) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag der Universitäten (B1, Gehaltsschema wissenschaftliches/künstlerisches Universitätspersonal) entsprechend erhöhen.

Qualifizierte Interessent*innen laden ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungs-/Motivationsschreiben, Exposé des Dissertationsvorhabens inklusive Bibliographie und Zeitplan, Lebenslauf, Zeugnisse) bis 3. Juni 2025 über unser Online-Bewerbungsportal hoch. Auf anderem Weg eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Universität für angewandte Kunst betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordern daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden Frauen - im Falle einer Unterrepräsentation - vorrangig aufgenommen.

Die Universität für angewandte Kunst freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.

Wir müssen leider darauf hinweisen, dass Bewerber*innen keinen Anspruch auf eine Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben.

 

Mehr Informationen hier.